Kindesentführung ins Ausland vom eigenen elternteil

Kindesentführung ins Ausland vom eigenen elternteil
Dusanka Bajin

Bitte um finanzielle Unterstützung um meine zwei Töchter aus dem Ausland zurück zu hollen. Fahrtkosten/ Anwaltskosten/

 

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Sehr geehrte Damen und Herren, 

Seit Juni 2022 werden meine beiden Kinder (2 Töchter, Emilija und Larissa im Alter von 6 und

8 Jahren) vom Vater in Serbien festgehalten und trotz gerichtlicher Anordnung nicht rückgeführt.

Da Serbien nicht zur EU gehört, sind die Gerichtsbeschlüsse von hier dort nichts rechtskräftig bzw. ist die Rechtslage sehr unterschiedlich. Auch das Bundesamt für Justiz, die Botschaft und weitere Stellen sind informiert und eingeschalten, konnten mir bisher jedoch nicht weiterhelfen.

Ich habe bei den deutschen Gerichtsverfahren  in Freiburg Amtsgericht im Sommer 2022 das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Das erste Gerichtsverfahren war am 09.08.2022. Der Vater war nicht anwesend und hat sich durch seine Anwältin vertreten lassen.

Auch habe ich im August 22 die Rückkehr der Kinder mit entsprechenden Formularen über das Bundesamt für Justiz in Bonn beantragt. Diese wurden von meiner Anwältin aus Freiburg an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Laut Informationen und Recherchen wurdes dieses Gesuch nicht nach Serbien weitergeleitet.

Auf anwaltlicher Beratung hin habe ich mich dann auch in Serbien an das Gericht mit Bitte um Unterstützung gewandt. Am  Ich musste auch dort eine Anwältin nehmen, mittlerweile zwei Anwälte  die ich selbst bezahlen musste.

Es fanden einige Gerichtstermine in Serbien statt, ich musste jedes Mal aufs Neue hinfahren und auch dort wurden mir im August 2023 die Kinder zugesprochen. Leider hat mir Herr Lazic, der Vater meiner beiden Töchter, die Kinder nicht ausgehändigt, sondern sie versteckt und ich musste ohne sie nach Deutschland fahren. Dies habe ich in Serbien noch bei der Polizei angezeigt.

Am 21.08.23 hat der serbische Richter nochmal ein Schreiben an Herrn Lazic geschickt, dass er mir die Kinder sofort übergeben muss, sonst drohe ihm Haft.

Am 28.09.23 muss ich nun mal wieder nach Serbien fahren, da der offizielle Scheidungstermin dort ansteht. Ich hoffe, dass ich dann meine beiden Töchter nach 15 Monaten wieder mit nach Deutschland nehmen kann. Ich war beim Gericht geschieden bin ich immer noch nicht und meine Kinder habe ich auch noch nicht zurück bekommen. Da die Richterin die Rückkehr der kinder von der justiz in Deutschland noch nicht bekommen hat und ihr nicht bewusst ist warum die Kinder nicht gesucht werden wenn sie auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben und bei der justiz in Serbien bis heute nichts ankam weder die vermissen Anzeige oder die Rückkehr der kinder. Ich habe den nächsten Gerichtstermin in Serbien am 16.11.2023

Aufgrund der vielen Gerichtstermine in Serbien, war ich immer wieder auch dort, nur habe leider meistens nicht die Möglichkeit bekommen, meine Kinder zu sehen. Dies lag immer an der jeweiligen Laune des Vaters.

Es ist sehr schwer, in kurzen Sätzen und verständlich alles aufzuschreiben, was passiert ist bzw. nicht passiert ist, wie groß die psychische Belastung war und noch immer ist, denn so oft hatte ich die Hoffnung, meine Kinder mitnehmen zu könne, was sich dann wieder zerschlagen hat.

Ich bin unsagbar vom deutschen Rechtssystem enttäuscht. Meine beiden Töchter sind deutsche Staatbürgerinnen und nach den Verhandlungen in Deutschland hat sich niemand mehr für Sie interessiert. Man hatte den Eindruck, man kann deutsche Kinder aus Deutschland ins außereuropäische Ausland entführen und das ist egal. Da die Kosten sehr hoch sind hin Fahrten und Rückfahrt nach Serbien Anwaltskosten,  Übersetzungen  bitte ich um eine finanzielle Unterstützung jeder kleine Betrag würde mir sehr weiterhelfen. 

Ich bedanke mich von Herzen für jede Unterstützung!

Dusanka Bajin

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