Prozesskostenhilfe im Zivilrecht ist nicht ausreichend,benötig einen Anwalt

Prozesskostenhilfe im Zivilrecht ist nicht ausreichend,benötig einen Anwalt
Manuel Schimpf

war unschuldig in Haft. bin nicht Rechtsschutzversichert. habe keine Familie. meine Prozesskostenhilfe läuft in 1 Jahr ab.

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War in der Forensischen Psychiatrie Regensburg/ Parsberg zur Entwöhnungstherapie.

Mein Zimmerkollege hat sich bei einem Streit selber verletzt, und behauptet ich hätte ihn durch eine gefährliche Körperverletzung die Finger zwischen der Tür und dem Türrahmen gequetscht.

Sein Mittäter ( Zeuge ) behauptet die Tat gesehen zu haben und beschuldigt mich auch wegen dieser gefährlicher Körperverletzung. Dabei habe ich diese gefährliche Körperverletzung nicht begangen !

Beide machen sich strafbar!

Zu unrecht wurde ich von meiner Maßregelvollzug § 64 StGB Entwöhnungstherapie abgebrochen, weil der Verletzte und der Zeuge die Forensik an der Nase herumführen. Und behaupten ich hätte den verletzten mit voller Absicht verletzt. An meiner Anhörung zur Beendigung meiner Maßregelunterbringung vor dem Landgericht Regensburg hatte ich keine Chancen gegen die Angaben des verletzten und des Zeugen. Auch meine eigene Therapeutin Frau von Reichmann und der Oberarzt Herr Dr. Braun aus dem BKH Parsberg haben mir nicht geglaubt, dass ich diese gefährliche Körperverletzung nicht begangen habe!

Ich betonte immer und immer wieder, dass ich das nicht getan habe und auf keinen Fall die Badezimmertür absichtlich mit dem Fuß zugeschlagen habe um den verletzten ( Alexander Kroo ) zu verletzten. 

Beide machen sich strafbar!

Der verletzte ( Kroo ) stellte gegen mich Strafantrag bei der Polizeiinspektion Parsberg, obwohl Ihm bewusst ist dass Er sich strafbar macht wenn Er mich wissentlich zu Unrecht beschuldigt.   Der Zeuge ( Tobias Scheckenbacher ) macht eine telefonische Zeugenaussage, obwohl Ihm bewusst ist dass Er sich strafbar macht wenn Er mich wissentlich zu Unrecht beschuldigt.                        Beide leiden einen anderen Tathergang ein der nie Stattgefunden hat, und machen sich dabei strafbar!

An der Hautverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg - Fürth hatte ich mein Anwalt, und der Vorsitzende Richter Eberl keine Chancen gegen die zwei Kriminellen, die sich abgesprochen haben und eine gefährliche Körperverletzung vortäuschen.                       Der Vorsitzende Richter musste mich zu 1 Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilen, mit der Begründung ich könnte nicht beweisen dass ich den Fußtritt nicht begangen habe.

Bei meiner Berufungsverhandlung hatte ich es geschafft einen Rechtsmediziner Herr Proffessor Dr. med Betz von der Friedrich Alexander Unversität Erlangen zu beauftragen. Um zu Prüfen das ich die Badezimmertür nicht mit dem Fuß zugetretten habe und das die Verletzung nicht übereinstimmt mit den Angaben des Verletzten Kroo und den Angaben des Zeugen Scheckenbacher.                     Der Rechtsmediziner zeigt sich hilflos, bei einer bemessung und entscheidet sich einfach für die vorgetäuschte gefährlich Körperverletzung.                                                                      Während  dem Prozess habe ich den entscheidenden Beweise gefunden, dass der Tathergang  vorgetäuscht wird und dass die Angaben vom Verletzten und dem Zeugen nicht übereinstimmen. Diese Beweis habe ich Herr Vorsitzenden Richter Seyb vom Landgericht Nbg. - Fürth während der Beweisaufnahme zeigen wollen. Aber Herr Vorsitzende Richter wollte meine Beweise nicht mal anschauen oder überprüfen.                                                   Eigentlich wollte ich damit klar und deutlich werden dass sich der Verletzte selber verletzt hatt durch eine Kräusetat. Zu einem Zeitpunkt wo sich der Verletzte Kroo sicher ist das Er bei dieser Kräusetat nicht beobachtet wird. Aber wie bereits beschrieben der Vorsitzende Richter hat meine Beweise nicht Mal überprüft !!! ?   

Bei der Urteilsbegründung habe ich so laut gerufen ich hab das nicht getan,ich hab das nicht getan,ich hab das nicht getan, bis ich wieder luft geholt habe und der Vorsitzende Richter Seyb vom Landgericht Nürnberg die Berufungsverhandlung verworfen hat.

Dagegen habe ich Zivilklage eingereicht !!!

Mein Angaben ( Beweise ) sind zulässig und gegebenen falls erfolgversprechend, damit ist meine Prozesskostenhilfe sicher.

Meine Klage richtet sich gegen zwei Straftäter aus dem BKH Parsberg (Bayern). Alexander Kroo als verletzter und Tobias Scheckenbacher als Zeuge 

-gegen die Forensische Psychiatrische Facheinrichtung Parsberg, Frau Therapeutin Gisela von Reichmann und den Herr Oberarzt Dr. Braun

-gegen die Friedrich - Alexander - Universität Erlangen, Herr Proffessor Dr. med. Peter Betz

-gegen das Landgericht Nürnberg - Fürth, Herr Vorsitzende Richter Seyb

Mein Problem ist das ich keine Rechtsanwätin oder Rechtsanwalt im Zivilrecht finde, der so ein umfangreiches Verfahren antreiben kann und nur für Prozesskostenhilfe tätig werden möchte. Schon alleine eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zu finden der im Maßregelvollzug tätig werden kann bzw. Erfahrung hat, stellt ein großes Problem da.

Es würde mir die größte Spende sein, falls Sie eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt gut kennen der sich im Zivilrecht so ein umfangreiches Verfahren zumuten möchte.

Mein E-Mail: [email protected]

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