Prozesskosten nach Warng vor 2.Genitalverstümmelung
Prozesskosten nach Warnung vor fehlerhaften Operationen genitalverstümmelter Frauen
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Nach einer Genitalverstümmelung (FGM/C) in ihrem afrikanischen Herkunftsland in frühester Kindheit war ich für meine Tochter glücklich, bei einem Chirurgen in Deutschland die Zusicherung einer Klitoris-Rekonstruktion zu erhalten. Die Operation verlief unter schlechten Bedingungen, mit schmerzhaften, ineffektiven Ergebnissen. Die Patientin erhielt so quasi weitere Verstümmelungen, wurde darüber hinaus inadäquat und respektlos behandelt.
Zum Glück fanden wir später einen anderen Chirurgen, der die Folgen der Erst-OP mildern und die Hoffnung auf Resensibilisierung des Genitalbereichs wieder herstellen konnte. Wir erfuhren, dass zu ihm bereits etliche Patientinnen mit vergleichbaren Folgen aus der operativen Behandlung desselben Erst-Operateurs gekommen waren. So lernten meine Tochter und ich andere junge Frauen kennen, die mit extremen Beschwerden aus derselben Erst-OP kamen.
Gemeinsam initiierten wir eine Beschwerde gegen den entsprechenden Chirurgen bei der Ärztekammer und verklagten ihn / seine Klinik auf Schmerzensgeld. Da seine anwaltliche Vertretung nun seit Jahren versucht, den Prozess zu schieben, indem sie unter anderem den Nachoperateur (inzwischen Bundesverdienstkreuzträger als Koryphäe im Bereich FGM/C) verunglimpfte, sahen wir uns gezwungen, in die Öffentlichkeit zu gehen:
Um andere potenzielle Patientinnen darauf hinzuweisen, dass wir sehr schlechte Erfahrungen bei einem Operateur gemacht haben, und ihnen deshalb dazu zu raten, die Wahl des Operateurs sorgsam zu betreiben, stellten wir ein sogenanntes Warnschreiben ins Netz, anonymisiert, also ohne Namen zu nennen. Unser eigentlicher Prozessgegner bekam Kenntnis von diesem Schreiben und verklagte mich als für den Inhalt der Website Verantwortliche wegen persönlichkeitsverletzender Tatsachenbehauptungen.
Das Gericht erkannte die Anonymisierung nicht an. Es drohte meine Verurteilung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, verbunden mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € (ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten). Um dem zu entgehen, musste ich einen großen Teil der Verfahrenskosten tragen und einige Passagen des Warnschreibens ändern.
Diese geänderte Fassung des Warnschreibens befindet sich nach wie vor im Netz: https://desertflowerhelp.info/. Denn: Trotz des nun jahrelangen Hauptverfahrens, dessen Ende nicht abzusehen ist, operierte der Erst-Chirurg weiterhin nach seiner bisherigen Methode.
Allein die Tatsache, dass ich unter meinem Namen dieses Warnschreiben veröffentlicht habe, hat mir Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von über 3.800 € eingebrockt, für mich als Freiberuflerin eine ziemlich heftige Summe. Trotzdem werde ich mich weiter gegen FGM/C und für eine adäquate Behandlung der davon betroffenen Frauen einsetzen.
Bitte beteiligt euch an diesem Kampf und spendet für meine Kosten.
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