Behandlungsfehler

Behandlungsfehler

Um mit einem Anwalt gegen die Klinik vorzugehen die meine op verpfuschte muss ich mit ca 4 bis 5000 Euro in Vorleistung gehen

 

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Ich wurde 2024 beidseitig an den Hüften operiert.  2 verschiedene Ärzte haben zur selben Zeit operiert.  Die rechte Seite wurde super gemacht aber die linke Seite wurde verpfuscht. Am 25.7.24 ist die linke Hüfte luxiert und ich musste nochmal operiert werden.  Auch da wurde wieder gepfuscht und im Januar 2025 folgte die letzte op . Leider konnte in einer anderen Klinik nur schadensbegrenzung gemacht werden . Ich bin und bleibe arbeitsunfähig,  kann nicht mehr richtig laufen und Treppen steigen geht nur mit handlauf . Längere Strecken muss ich mit Krücken laufen.  Ich bekomme seit Dezember 25 Erwerbsminderungsrente.  Da in der Familien rechtschutz Versicherung eine Klausel drin ist die besagt in medizinischen Fällen werden die Kosten erst ab einem Alter von 60 Jahren übernommen , ich aber 56 bin muss ich bei meiner Anwältin für Medizin recht in Vorleistung gehen . Das heißt ich muss 4 bis 5000 Euro zahlen damit eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.  Da das medizinischen Gutachten eindeutig einen behandlungsfehler sieht und bestätigt sind die Chancen sehr hoch eine Einigung zu erzielen 

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Petra Rädge

Petra Rädge

 

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