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Mein Plan zu einem Volksbegehren!
Schritte zur formalen Anmeldung eines Volksbegehrens Um ein Volksbegehren zu starten, müssen Sie den Antrag auf Einleitung beim Bundesministerium für Inneres (BMI) einbringen.
1. Vorbereitung und Kosten
Schritt Detail Kosten & Frist Bevollmächtigter
Sie müssen einen Bevollmächtigten (die Hauptkontaktperson) und mindestens einen Stellvertreter bestimmen, die wahlberechtigt sein müssen.
Text des Volksbegehrens Ausformulierung des Textes, der das Ziel und die Begründung des Volksbegehrens klar darlegt.
Der Text muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (z.B. keine Gesetzesentwürfe).
KostenbeitragEntrichtung des Kostenbeitrags für die Anmeldung.€ 622,00 (Stand 2024/2025)
2. Antragstellung beim BMIDer Antrag auf Einleitung muss schriftlich beim BMI eingereicht werden und folgende Dokumente enthalten:
Antragsschreiben: Formelles Ersuchen zur Einleitung des Volksbegehrens.
Text des Volksbegehrens: Das Ziel und die Begründung.Bevollmächtigter und Stellvertreter: Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Unterschriften beider Personen.
Einzahlungsbeleg:
Nachweis über die Entrichtung des Kostenbeitrags von € 622,00.3. Prüfung und Feststellung Nachdem das BMI Ihren Antrag erhalten hat, erfolgt die Prüfung:
Zulässigkeitsprüfung:
Das BMI prüft, ob der Antrag den formalen Kriterien entspricht (z.B. ob das Thema in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt).
Bescheid: Bei positiver Prüfung erlässt das BMI einen Feststellungsbescheid, der:
Das Volksbegehren offiziell für zulässig erklärt.
Den Text und die Kurzbezeichnung des Volksbegehrens feststellt.
Die Sammelfrist für die Unterstützungserklärungen (UE) festlegt
.4. Sammlung der Unterstützungserklärungen
(Startphase)Ab der Veröffentlichung des Feststellungsbescheids können Sie mit der Sammlung der Unterstützungen beginnen.
AktivitätZielVorgehenSammelziel
Mindestens 8.969 gültige Unterstützungserklärungen (UE) sammeln.
Online-Weg: Bürger geben ihre UE mit ID Austria direkt auf oesterreich.gv.at ab.
Offline-Weg: Bürger unterschreiben persönlich am Gemeindeamt.
Sammelfrist Die Frist beträgt ein Jahr ab Veröffentlichung des Feststellungsbescheids.
Diese Frist muss zwingend eingehalten werden.
Folge
Bei Erreichen der 8.969 UE muss das Volksbegehren im nächsten Schritt zur Eintragung zugelassen werden
(Phase 2).---5. Übergang zur Hauptsammelphase (Eintragungsverfahren)
Wenn Sie die notwendige Anzahl an Unterstützungserklärungen erreicht haben, stellen Sie beim BMI den Antrag auf Zulassung zum Eintragungsverfahren.
Hierfür wird ein weiterer Kostenbeitrag (Druckkosten) fällig: € 2.799,50 (Stand 2024/2025).
Das BMI legt dann den offiziellen Eintragungszeitraum (meist 8 Tage) fest, in dem die restlichen Unterschriften bis zu den nötigen 100.000 gesammelt werden.
Es ist ratsam, vor der formalen Einreichung beim BMI alle Details des Textes und der formalen Anforderungen auf der Website des Ministeriums oder in direkter Korrespondenz zu klären, um Verzögerungen zu vermeiden.
Gesamtsumme: 3 421,5
Puffer für Unvorhergesehenes: 578,5
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