Rückholung aus dem Pflegeheim Anwaltskosten

Rückholung aus dem Pflegeheim Anwaltskosten

Meine Mutter kam durch einen Wohnungsbrand in die Klinik,von dort einfach durch einen gerichtlichen Betreuer ins Pflegeheim.

 

Meine Mutter ist jetzt 75 Jahre,leidet seit 11 Jahren an einem parkinsonoidem Syndrom und erlitt einen schweren Schlaganfall,hat trotzdem ihren Lebensmut nie verloren und hat immer noch Freude an ihren Enkeln und ihren schon 17 Jahre alten Katzen sowie an Musik. Ich bin selbst Kinderkrankenschwester und arbeitete auch in der Häuslichen Intensiv und Beatmungspflege. Durch einen Wohnungsbrand (das Feuer kam über den Balkon) am Neujahrstag kam sie in die Klinik und von dort aus durch einen gerichtlichen Betreuer in ein Pflegeheim. Dort wird sie mit Fentanyl betäubt weil sie weint! Dabei gab sie immer an keine Schmerzen zu haben. Zu Hause hatte sie auch keine wundgelegenen offenen Stellen . Für das Betreuungsverfahren habe ich bereits hohe Summen an Vorkasse für Rechtsanwälte gezahlt. Dennoch sind noch weitere Kosten zu entrichten,damit die Rechtsanwälte es schaffen,dass das Gericht entscheidet,dass sie aus dem Pflegeheim wieder raus darf um ihre allerletzten Zeit zu Hause zu verbringen,sie nochmal mobilisiert wird,was im Pflegeheim nicht gemacht wird und sie nochmal die Sonne und ihre Tiere sehen kann.

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