Fehlurteil des Amtsgerichts

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Mirco Fahs

Umtauschrecht trotz Kaufvertrags

 

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Hallo !

Ich habe vor knapp 3 Jahren einen gebrauchten Motorroller (50 ccm) verkauft.Laut Kaufvertrag ein Bastlerfahrzeug mit Mängeln, die auch im Vertrag beschrieben sind. Ebenfalls im Kaufvertrag festgehalten, das jegliche Garantieleistung ausgeschlossen ist.Schaut euch einfach mal das Titelfoto an. Nach einer Woche erhalte ich einen Brief vom Käufer, indem er mir mitteilt, daß er den Roller zerlegt hat und andere angebliche Mängel entdeckt hat. Später vor Gericht, erfahre ich , dass er technischer Laie auf dem Gebiet des Kfz Handwerks ist. Er möchte jetzt gerne den Roller umtauschen und sein Geld zurück haben. Die ganze Sache geht vor Gericht. Es finden zwei Verhandlungstage statt. Ich habe vorher noch nie an einer Gerichtverhandlung teilgenommen.Der Richter entscheidet nach der ersten Verhandlung, das ein Gutachter das Fahrzeug in Augenschein nehmen soll.Das Fahrzeug wird daraufhin vom Kläger wieder zusammengebaut.Es geht insgesamt um fünf Mängel.Ein Mangel wird vom Gutachten widerlegt, bei den anderen vier lässt sich der genaue Zeitpunkt des Auftretens nicht feststellen. Der Gutachter kann eine Topcasehalterung nicht von einem Gepackträger unterscheiden.Ich weise schriftlich daraufhin, laut Richter hätte das aber keine Relevanz für den Fall.Am zweiten Verhandlungstag wird ein Zeuge vernommen.Es ist der Sohn des Klägers. Das Gericht hatte ihn zur Aussage geladen. Ich wusste nicht, das befangene Zeugen überhaupt angehört werden. Aufgrund der über 2,5 Jahre , die mittlerweile vergangen waren, konnte er sich nicht genau erinnern, bestätigte aber die kurze Probefahrt auf dem Hof.Also konnte der Kabelbaum nicht total zerstört sein, wie vom Kläger behauptet.Der Kickstarter sollte nicht funktionieren, wurde aber bei Übergabe des Fahrzeugs aber gar nicht getestet.Ebenfalls vom Zeugen bestätigt, der nicht getätigte Test. Trotzdem ist die Urteilsbegründung hauptsächlich auf der Zeugenaussage beruhend. Mein Kaufvertrag sei nur, so wörtlich aus der Begründung, “zusammengebastelt".Laut Urteil muss ich den Roller zurücknehmen und das Geld erstatten. Leider weiss ich nicht, was für Gesamtkosten auf mich zukommen, aber allein das Gutachten soll sehr teuer gewesen sein. Da ich ich nicht über viel Geld verfüge, freu ich mich über jede Spende. Ich danke schon mal allen, die sich mit meiner Sache befassen.

Viele Grüsse an alle,

          Mirco

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